Emissionshandel statt Heizungsverbot

Um das Gebäudeenergiegesetz und die Diskussionen zum Verbot von Heizungen, die nun auf die Zielgerade gehen, ging es jüngst in der Liberalen Runde der FDP Hirschberg. Dr. Joachim Schneider, ehemaliges ABB-Vorstandsmitglied und Präsident des VDE a.D., referierte dabei zum Thema „Emissionshandel vs. Heizungsverbot“.

Schneider stellte zu Beginn einige Zitate in den Raum, um gegensätzliche Positionen zu verdeutlichen. So erkläre etwa Robert Habeck in seinem Buch „Von hier an anders“, dass der Bürger wünsche, dass ihm Entscheidungen abgenommen werden. Außerdem habe Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag, geäußert, man müsse die Menschen davon abhalten, eine neue Gasheizung einzubauen, da der CO2-Preis in Deutschland steige.

Demgegenüber setze etwa die Ökonomin Veronika Grimm darauf, den CO2-Preis im Wärmesektor so zu erhöhen, dass der Einbau von Gasheizungen unattraktiv und der Austausch der alten Heizungen attraktiv werde. Auch der Klimaökonom Ottmar Edenhofer empfehle, den Emissionshandel arbeiten zu lassen als Verbote festzusetzen.

Letzteren schloss sich Schneider an. So habe der 2005 eingeführte Emissionshandel bereits dazu geführt, Emissionen zu senken. Ab 2027 greife der Emissionshandel zudem auch im Wärme- bzw. Gebäudesektor.

Emissionshandel bedeute, dass für bestimmte Sektoren nur eine bestimmte Menge CO2 zugelassen wird, die nicht überschritten werden darf. Für diese Menge gibt es Zertifikate. Die Menge und damit auch die Anzahl der Zertifikate wird zyklisch reduziert. Man muss sich dann überlegen, ob man Zertifikate kaufe oder in Innnovationen investiere.

Aktuell liege der Preis pro Tonne CO2 bei Gas bei etwa 35 € pro Tonne CO2, was ca. 0,5 Cent pro kWh entspreche. Die Preise werden wohl steigen, wobei mehr als 300 € pro Tonne CO2 eher nicht zu erwarten wären. Jeder könne sich ausrechnen, wann es sich für ihn lohnt, eine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe zu tauschen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen.

Die Einsparungen bei der Wärmepumpe hängen jedoch vom Strommix ab. Da Kernkraftwerke ausgeschaltet wurden, steigen die Emissionen im Stromsektor. Gäbe es mehr Strom aus regenerativen Energien sehe es anders aus, aber man habe z.B. den Ausbau von Stromtrassen seit 20 Jahren verschlafen und müsse auch die lokalen Verteilernetze ausbauen – Wärmepumpen und E-Autos gefährden schon heute deren Stabilität.

So kam Schneider schließlich zu folgendem Fazit: Es sei eine individuelle Entscheidung, was man mit seiner Heizung mache. Lasst die Leute unter Einbezug der CO2-Zertifikate rechnen. Mit Emissionshandel brauchen wir das Gebäudeenergiegesetz eigentlich nicht.

Nach den aktuellen Regeln gefragt, wies Schneider auf den noch laufenden Gesetzgebungsprozess und komplexe Regeln hin: Ab dem 1.1.24 sollen 65% erneuerbare Energien oder ein kommunaler Wärmeplan, der einen anderen zeitlichen Rahmen setzen kann, umgesetzt werden. Ein Verbot fossiler Heizungen greife erst 2045. In Baden-Württemberg gelten aktuell noch 15% erneuerbare Energien und die Regel, dass Heizungen nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssten. Maßgebend beim Einbau neuer Heizungen sei der Baubeginn und nicht der Abschluss der Arbeiten.