Gestaltungssatzung für Ortskerne wird erneut überarbeitet – FDP sieht praktikable Grundlage

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt stand die geplante Überarbeitung der Gestaltungssatzung für die historischen Ortskerne auf der Tagesordnung. Das Regelwerk, das seit einigen Jahren gilt, soll vereinfacht und an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Ziel bleibt es, das äußere Erscheinungsbild der gewachsenen Ortsstrukturen zu sichern und zugleich Bau- und Sanierungsvorhaben praktikabler zu machen.

Die Verwaltung hatte gemeinsam mit einem externen Planungsbüro einen Änderungsvorschlag erarbeitet. Vorgesehen sind klarere Formulierungen, eine übersichtlichere Gliederung sowie ergänzende grafische Darstellungen. Zudem sollen einzelne Vorgaben großzügiger gefasst werden, um Bauherren mehr Spielraum zu ermöglichen, ohne die gestalterischen Leitlinien aufzugeben.

Künftig soll beispielsweise nur noch zwischen zwei Gebäudetypen unterschieden werden. Auch bei der Traufhöhe werden die Grenzen erweitert. Balkone und Loggien zur Straßenseite hin sollen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Gleichzeitig werden die Regelungen für Werbeanlagen präzisiert. Bei Garagen, Dachneigungen und weiteren Details wurden Anregungen aus dem Ausschuss aufgenommen, die nun geprüft werden sollen.

Für die FDP bewertete Oliver Reisig den Entwurf insgesamt positiv. Die überarbeitete Satzung sei „gut gelungen“ und sowohl für Verwaltung als auch für Bürger handhabbar. Er sprach sich dafür aus, vor der Offenlage eine Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde vorzunehmen, um mögliche Unklarheiten frühzeitig auszuräumen. Zudem wies er auf einen redaktionellen Widerspruch bei den Vorgaben zu Rollladenkästen hin, der noch bereinigt werden sollte.

Nach Einarbeitung der weiteren Hinweise soll die überarbeitete Fassung erneut im Ausschuss beraten werden. Anschließend ist die öffentliche Auslegung vorgesehen, bei der Bürgerinnen und Bürger Stellung nehmen können.